Der BDH - Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und
Umwelttechnik eV. informiert über die Änderungen der Förderrichtlinien
zum Marktanreizprogramm (MAP) 2010 gegenüber 2009.
Die meisten Änderungen gelten für Anträge, die ab dem
22. Februar 2010 beim BAFA eingehen. Die wesentlichen Neuregelungen lassen
sich wie folgt zusammenfassen:
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Der Kesselaustauschbonus bei Solarkollektoranlagen
zur kombinierten Warmwasser-bereitung und Heizungsunterstützung wird
von € 750,- auf € 400,- abgesenkt. Diese Regelung tritt rückwirkend
zum 1. Januar 2010 in Kraft.
- Der Kesselaustauschbonus bei Solarkollektoranlagen
zur ausschließlichen Warmwasser-bereitung entfällt (bisher € 375,-).
- Die Kombination Solarkollektoranlage und Biomassekessel
bzw. effiziente Wärmepumpe ist von dieser Regelung nicht betroffen.
Wie bisher beträgt der Kombinationsbonus 750,- Euro.
- Die Förderhöchstbeträge bei
Wärmepumpen werden reduziert. Bei Einfamilienhäuser orientieren
sie sich an einer Wohnfläche von 120 m2. Die Förderhöchstbeträge
für Wohngebäude mit mehr als einer Wohneinheit richten sich zukünftig
nach der Zahl der Wohneinheiten und sind als Festbeträge gestaffelt.
- Der Innovationsbonus bei Wärmepumpen wird nur
dann gewährt, wenn der COP-Wert mindestens 4,7 beträgt und dies
mit einem Prüfzertifikat eines unabhängigen Prüfinstituts
nachgewiesen wurde. Der Nachweis des EHPA-Wärmepumpen-Gütesiegels
wird als gleichwertiger Nachweis anerkannt.
- Auch bei der Basisförderung von Wärmepumpen
müssen die in die Berechnung der Jahresarbeitszahlen eingehenden COP-Werte
ab dem 1. Juli 2010 mit einem Prüfzertifikat eines unabhängigen
Prüfinstituts nachgewiesen werden. Das EHPA-Wärmepumpen-Gütesiegel
wird ebenfalls als gleichwertiger Nachweis anerkannt.
- Der Effizienzbonus wird zum 1. Juli 2010 (Antragseingang
beim BAFA) an die EnEV 2009 angepasst.
- Der Effizienzbonus bei Nichtwohngebäuden entfällt.
- Der Umwälzpumpenbonus wird zum 30. Juni 2010
eingestellt. Von der Streichung nicht betroffen sind besonders effiziente
Solarkollektorkreispumpen.
- Ab dem 1. Juli 2010 (Antragseingang beim BAFA)
werden Biomasseanlagen, effiziente Wärmepumpen und der Kombinationsbonus
nur dann gewährt, wenn ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
vorgenommen wurde. Ab dem 1. Januar 2011 muss zusätzlich eine Umwälzpumpe
entsprechend der Effizienzklasse A zum
Einsatz kommen.
Weitere Informationen unter: www.bafa.de
Das KfW-Programm Erneuerbare Energien (Premium) ist von der Richtlinienänderung
nicht betroffen.