VERBRAUCHERZENTRALE BUNDESVERBAND
Abschied von der 60-Watt-Glühlampe

Am
1. September 2011 trat die dritte Stufe der EU-Verordnung zur umweltgerechten
Gestal- tung von Haushaltslampen in Kraft. Damit werden nach der 100- und
75-Watt-Birne auch die klaren 60-Watt-Birnen vom Markt genom- men. Bis
2016 schließlich
sollen nur noch energiesparende Lampen der Effizienzklassen A oder B verkauft
werden. Die Wattzahl (W) ist keine Messgröße für die Helligkeit
einer Lampe. Auskunft darüber gibt die Einheit Lumen (Im). Der Lichtleistung
der herkömmlichen 60-Watt-Birne entspricht zum Beispiel eine Energiesparlampe
mit 700 Im. Zwischenzeitlich gibt es übrigens neben den Kompakt-Leuchtstofflampen
auch LED-Lampen mit 700 Im. Die Lichtfarbe wird als Farbtempera- tur in Kelvin
(K) dargestellt. Lampen mit 2700 K leuchten ähnlich wie die herkömmliche
Glühbirne warmweiß und sorgen für ein gemütliches
Licht zu Hause. Tageslichtweiße Lampen mit ca. 6000 K erzeugen ein
sachliches Licht, das eher für den Arbeitsplatz geeignet ist.
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