VERBRAUCHERZENTRALE BUNDESVERBAND
Abschied von der 60-Watt-Glühlampe
GlühlampeAm 1. September 2011 trat die dritte Stufe der EU-Verordnung zur umweltgerechten Gestal- tung von Haushaltslampen in Kraft. Damit werden nach der 100- und 75-Watt-Birne auch die klaren 60-Watt-Birnen vom Markt genom- men. Bis 2016 schließlich sollen nur noch energiesparende Lampen der Effizienzklassen A oder B verkauft werden. Die Wattzahl (W) ist keine Messgröße für die Helligkeit einer Lampe. Auskunft darüber gibt die Einheit Lumen (Im). Der Lichtleistung der herkömmlichen 60-Watt-Birne entspricht zum Beispiel eine Ener­giesparlampe mit 700 Im. Zwischenzeitlich gibt es übrigens neben den Kompakt-Leuchtstofflampen auch LED-Lampen mit 700 Im. Die Lichtfarbe wird als Farbtempera- tur in Kelvin (K) dargestellt. Lampen mit 2700 K leuchten ähnlich wie die herkömmliche Glühbirne warmweiß und sorgen für ein gemütli­ches Licht zu Hause. Tageslichtweiße Lampen mit ca. 6000 K erzeugen ein sachliches Licht, das eher für den Arbeitsplatz geeignet ist.
www. verbraucherzentrale-energiebemtung. de